CORONA UPDATE
Stand: 05.04.2022/ Änderungen vorbehalten. Bitte schaut regelmäßig hier vorbei, um über die aktuell geltenden Regeln informiert zu sein.
Laut der neuen Coronaschutzverordnung, gültig ab 03.04.2022, entfällt die 3G-Nachweispflicht auch auf unserem Stellplatz.
Ihr braucht uns also nun keinen Nachweis mehr vorzeigen.
Wo und warum muss ich mich anmelden?
Seit dem 01. November 2015 gilt laut dem Bundesmeldegesetz auch für Wohnmobilstellplätze die Meldepflicht. § 29 – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, insbesondere §29 Abs. 2 und 3.
Ihr könnt euch an unserer Infohütte anmelden. Bitte füllt das dortige Formular kurz aus und werft dieses entweder in den Briefkasten oder gebt es direkt bei unseren Platzwarten ab.
Wir empfehlen weiterhin, euch an den unten stehenden Verhaltenskodex zu halten.
Laut der neuen Coronaschutzverordnung, gültig ab 03.04.2022, entfällt die 3G-Nachweispflicht auch auf unserem Stellplatz.
Ihr braucht uns also nun keinen Nachweis mehr vorzeigen.
Wo und warum muss ich mich anmelden?
Seit dem 01. November 2015 gilt laut dem Bundesmeldegesetz auch für Wohnmobilstellplätze die Meldepflicht. § 29 – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, insbesondere §29 Abs. 2 und 3.
Ihr könnt euch an unserer Infohütte anmelden. Bitte füllt das dortige Formular kurz aus und werft dieses entweder in den Briefkasten oder gebt es direkt bei unseren Platzwarten ab.
Wir empfehlen weiterhin, euch an den unten stehenden Verhaltenskodex zu halten.